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Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandantinnen und Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.

Unser Service:

Grundleistungen zum Bereich Jahresabschluss / Steuern als Service – ohne Berechnung (Mandanteninformation zur Vorbereitung auf den Jahresabschluss):

  • Belegprüfung und Nachforderung von fehlenden Unterlagen
  • Archivierung der Daten für Betriebsprüfungen

Hauptleistungen (Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Steuerbilanz unter Berücksichtigung der Gesetzlichen Vorschriften):

  • Bilanz mit Vorjahresvergleich
  • Kontennachweis zur Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich
  • Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich
  • Kontokorrentaufstellung
  • Entwicklung des Anlagevermögens- Anlagespiegel
  • Sonderabschreibungsliste
  • Darstellung der Kapitalkontenentwicklungen bei Personengesellschaften und Abstimmung mit den einzelnen Gesellschaftern im Rahmen der Abschlusserstellung
  • Stichprobenkontrollen der Buchhaltung bei Selbstbuchern
  • Jahresabschlussbesprechung (vor oder nach endgültiger Fertigstellung)

Jahresabschluss als Einnahme- Überschussrechnung

  • Einnahme- Überschussrechnung mit Vorjahresvergleich und Formular der Finanzverwaltung
  • Kontennachweis mit Vorjahreszahlen
  • Entwicklung des Anlagevermögens
  • Sonderabschreibungsliste
  • Jahresabschlussbesprechung (vor oder nach endgültiger Fertigstellung)
  • Erstellung von Plausibilitätsbeurteilungen nach § 18 KWG
  • Aufbereitung der Bilanz nach speziellen Konzernvorgaben
  • Bericht über die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen

  • Gewerbesteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen, z.B. Aufstellung Dauerschuldzinsen und Gewerbesteuersplitting bei mehreren Betriebsstätten
  • Umsatzsteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen, z.B. Aufstellung zum Vorsteuerabzug bei betrieblichen Pkws
  • Körperschaftssteuererklärung bei Kapitalgesellschaften mit allen erforderlichen Anlagen, z.B. Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften
  • Kapitalertragsteueranmeldung
  • Anträge auf Investitionszulage

Zusatzleistungen zum Bereich Jahresabschluss / Steuern

  • Monatliche Mandanteninformationen zu aktuellen Themen, bei Bedarf auch anlassbezogen
  • Mandantenanschreiben bei Steuererklärungen zu Nachzahlungen / Erstattungen und weiteren Besonderheiten
  • Prüfung der Investitionszulage im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
  • Anregung zu außersteuerlichen Förderungsmöglichkeiten, z.B. Sanierungsgebiet- Förderungen u.a. im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
  • Veranlassung von Prüfungen des Anlagevermögens, z.B. zur Einhaltung von Verbleibefristen zur Ausschöpfung von Investitionszulagen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
  • Vergleichsdarstellung von Umsatz- und Kostenentwicklung im Vergleich zu Vorjahren
  • Darstellung von Entwicklung und Kennzahlen (Cashflow, Vermögens- und Kapitalstruktur, Kennzahlen zur Rentabilität…)
  • Erstellung von Branchenvergleichen
  • Detaillierte Darstellung der Entwicklung auf Privatkonten
  • Begleitung zu Bankgesprächen
  • Überprüfung der Ergebnisentwicklung für das laufende Geschäftsjahr und eventuell notwendige Anpassung der Vorauszahlungen (falls der Mandant diese Leistung nicht bereits im Fibu-Paket „Fibu-Full-Service“ inkludiert hat)
  • Prüfung von Fördermöglichkeiten
  • Beratung bezüglich Umwandlungen der Unternehmensform unter Berücksichtigung von steuerlichen und privaten Aspekten
  • Erstellung der Handelsbilanz (bei 9 Abweichungen)
  • Zusätzliche Erstellung einer Bilanz entsprechend der Offenlegungspflichten nach HGB
  • Kontrolle der Buchhaltung mit Belegdurchsicht bei Selbstbuchern
  • Unterstützung bei der Erstellung von Lageberichten (Überprüfung auf Vollständigkeit…)
  • Darstellung der Entwicklung von Privatentnahmen / -einlagen
  • Überprüfung, ob aufgrund der Unternehmensstruktur (Stand der Verbindlichkeiten per 31.12. jeweils außerordentlich hoch) eine Umstellung zur Bilanzierung aus steuerlichen Gründen für die Zukunft günstiger ist

Sonstiges

  • Bilanzbericht inklusive Anhang (für Kapitalgesellschaften und ausgewählte Einzelunternehmen)
  • Sonderbilanzen (Erstellung bei Bedarf, z.B. nach Betriebsprüfungen oder bei Personengesellschaften)



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