Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandantinnen und Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Grundleistungen zum Bereich Jahresabschluss / Steuern als Service – ohne Berechnung (Mandanteninformation zur Vorbereitung auf den Jahresabschluss):
Hauptleistungen (Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Steuerbilanz unter Berücksichtigung der Gesetzlichen Vorschriften):
Jahresabschluss als Einnahme- Überschussrechnung
Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen
Zusatzleistungen zum Bereich Jahresabschluss / Steuern
Sonstiges
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