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Finanzdienstleistungsinstitute und Banken

Prüfung

  • Jahresabschlussprüfungen gemäß § 28 ff. KWG
  • Prüfung gemäß § 89 Abs. 1 WpHG
  • Prüfung von Auslagerungstatbeständen i. S. v. § 25a Abs. 2 KWG
  • Sofern Sie Unternehmensbereiche auf Insourcer ausgelagert haben, können wir für Sie Gutachten anfertigen, die die Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems beim Insourcer zum Gegenstand haben. Gerne erstellen wir diese Gutachten auch nach den Vorgaben des SSAE 18 bzw. der IDW PS 951 (neue Fassung).
  • Prüfung bzw. prüferische Durchsicht von Reportings

Steuerliche Beratung, Buchführung und Meldewesen sowie Jahresabschusserstellung

Unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche Tätigkeiten von der Finanzbuchführung bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach RechKredV, sowie die Begleitung der Abschlussprüfung. Im Einzelnen:

  • Finanzbuchführung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlusserstellung
  • Steuererklärungen und steuerliche Beratung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen

Anfertigung bankaufsichtlichen Meldewesens, insbesondere Meldungen für:

  • Groß- und Millionenkredite (§§ 13 und 14 KWG sowie Artikel 387 ff. CRR)
  • Monatsausweise (§ 25 KWG) und konsolidierte Monatsausweise
  • Ermittlung der Eigenmittelkostenrelation nach Art. 97 CRR und der Kapitalquoten nach Art. 92 CRR
  • Außenwirtschaftsverordnung und Außenwirtschaftsgesetz

Bankaufsichtsrecht

  • Beratung in Outsourcing- und Compliance-Angelegenheiten
  • Interne Revision nach bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften

    Hier können wir für Sie ein vollständiges Outsourcing der Internen Revision gemäß den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlassenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement darstellen. Ebenso können wir Sie bei einzelnen Projekten oder Prüfungen z. B. im IT-Bereich unterstützen.

  • Kreditprüfung

    In diesem Bereich können wir für Sie Engagementprüfungen sowie Organisationsprüfungen durchführen.

  • Aufsichtsrechtliche Beratung

    Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung von neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen oder bei der Anfertigung Ihres aufsichtsrechtlichen Berichtswesens.

  • Schulungen / Coaching

    Gerne führen wir für Sie auch Schulungen Ihrer Mitarbeiter durch. So sind beispielsweise Schulungen im Bereich Geldwäsche aufsichtsrechtlich vorgeschrieben.




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